Logopädie 

 

Sollte ein Hals-/Nasen-/Ohrenarzt bei Ihnen eine Stimmstörung, wie z.B. eine funktionelle Stimmstörung, Stimmbandknötchen oder eine Stimmbandlähmung festgestellt haben, können Sie logopädische Therapie in Anspruch nehmen. Sie benötigen dazu eine Verordnung vom Arzt, die zu Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage sein darf.

Auch bei anderen Sprach-, Sprech- oder Schluckstörungen können Sie sich gerne an die

Praxis info@wort-und-stimme.de wenden.